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Fachwort
DeutschSchienenpersonennahverkehrs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schienenpersonennahverkehrs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 143a. 3 Die Erfüllung der Aufgaben im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs der bisherigen Bundeseisenbahnen ist bis zum 31. Dezember 1995 Sache des Bundes . Dies gilt auch für die entsprechenden Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung . Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf .