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Fachwort
DeutschGeschäftsbesorgungsvertrag Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Geschäftsbesorgungsvertrag
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Titel 12 Auftrag , Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
Untertitel 2 Geschäftsbesorgungsvertrag * ) Amtlicher Hinweis : Dieser Untertitel dient der Umsetzung 1. der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über grenzüberschreitende Überweisungen ( ABl . EG Nr . L 43 S . 25 ) und 2. Artikel 3 bis 5 der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs - und und - abrechnungssystemen vom 19. Mai 1998 ( ABl . EG Nr . L 166 S . 45 ) .
BGB 675c. 1 Auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag , der die Erbringung von Zahlungsdiensten zum Gegenstand hat , sind die §§ 663 , 665 bis 670 und 672 bis 674 entsprechend anzuwenden , soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt ist .