kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschHauptschuldverschreibung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Hauptschuldverschreibung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 803. 2 Werden solche Zinsscheine bei der Einlösung der Hauptschuldverschreibung nicht zurückgegeben , so ist der Aussteller berechtigt , den Betrag zurückzubehalten , den er nach Absatz 1 für die Scheine zu zahlen verpflichtet ist .