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Fachwort
DeutschSchadensersatzanspruchs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schadensersatzanspruchs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 281. 2 Die Fristsetzung ist entbehrlich , wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen , die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen .
§ 703 Erlöschen des Schadensersatzanspruchs