kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschGesellschaftsstrukturen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ge|sell|schaftsst|ruk|tu|ren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1603 Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe [ wurde ] vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt . . . Gott selbst ist Urheber der Ehe ( GS 48,1 ) . Die Berufung zur Ehe liegt schon in der Natur des Mannes und der Frau , wie diese aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen sind . Die Ehe ist nicht eine rein menschliche Institution , obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den verschiedenen Kulturen , Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen zahlreiche Veränderungen durchgemacht hat . Diese Unterschiede dürfen nicht die bleibenden und gemeinsamen Züge vergessen lassen . Obwohl die Würde dieser Institution nicht überall mit der gleichen Klarheit aufscheint [ Vgl . GS 47,2 ] , besteht doch in allen Kulturen ein gewisser Sinn für die Größe der ehelichen Vereinigung , denn das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe - und Familiengemeinschaft verbunden ( GS 47,1 ) .
Kte 408 Die Folgen der Erbsünde und aller persönlichen Sünden der Menschen bringen die Welt als Ganze in eine sündige Verfassung , die mit dem Evangelisten Johannes die Sünde der Welt ( Joh 1,29 ) genannt werden kann . Mit diesem Ausdruck bezeichnet man den negativen Einfluß , den die Gemeinschaftssituationen und Gesellschaftsstrukturen , die aus den Sünden der Menschen hervorgegangen sind , auf die Menschen ausüben [ Vgl . RP 16 ] .