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Fachwort
DeutschSchenkungsversprechens Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schenkungsversprechens
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 518 Form des Schenkungsversprechens
BGB 2113. 2 Das Gleiche gilt von der Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand , die unentgeltlich oder zum Zwecke der Erfüllung eines von dem Vorerben erteilten Schenkungsversprechens erfolgt . Ausgenommen sind Schenkungen , durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird .