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Fachwort
DeutschLandpachtverhältnisses Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Landpachtverhältnisses
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 595a. 1 Soweit die Vertragsteile zur außerordentliche Kündigung eines Landpachtverhältnisses mit der gesetzlichen Frist berechtigt sind , steht ihnen dieses Recht auch nach Verlängerung des Landpachtverhältnisses oder Änderung des Landpachtvertrags zu .