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Fachwort
DeutschGelegenheitsgeschenken Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gelegenheitsgeschenken
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1380. 1 Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angerechnet , was ihm von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet ist , dass es auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden soll . Im Zweifel ist anzunehmen , dass Zuwendungen angerechnet werden sollen , wenn ihr Wert den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigt , die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich sind .