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Fachwort
Deutschsozial-familiären Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: sozial-familiären
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1600b. 1 Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden . Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt , in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt , die gegen die Vaterschaft sprechen ; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne von § 1600 Abs . 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht .