| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Rheinland-Pfalz | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Rheinland-Pfalz | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | GG 0. 2 Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen , von dem Willen beseelt , als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen , hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben . Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Brandenburg , Bremen , Hamburg , Hessen , Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Sachsen , Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet . Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk . § I . | 
|  | GG 127 Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes , soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt , innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden , Groß-Berlin , Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen . | 
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