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Fachwort
DeutschMitgliedschaftsrechte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mi|tgl|ied|sc|haf|tsr|ech|te
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 38 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich . Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden .