kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschStrafgerichtsbarkeit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Strafgerichtsbarkeit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 96. 2 Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bundesgerichte errichten . Sie können die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfalle sowie über Angehörige der Streitkräfte ausüben , die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz . Diese Gerichte gehören zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministers . Ihre hauptamtlichen Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben .