| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Hauptverbindlichkeit | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Hauptverbindlichkeit | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 766 Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich . Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt , wird der Mangel der Form geheilt . | 
|  | BGB 767. 1 Für die Verpflichtung des Bürgen ist der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend . Dies gilt insbesondere auch , wenn die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners geändert wird . Durch ein Rechtsgeschäft , das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt , wird die Verpflichtung des Bürgen nicht erweitert . | 
|  | BGB 775. 2 Ist die Hauptverbindlichkeit noch nicht fällig , so kann der Hauptschuldner dem Bürgen , statt ihn zu befreien , Sicherheit leisten . | 
|  | BGB 777. 2 Erfolgt die Anzeige rechtzeitig , so beschränkt sich die Haftung des Bürgen im Falle des Absatzes 1 Satz 1 auf den Umfang , den die Hauptverbindlichkeit zur Zeit der Beendigung des Verfahrens hat , im Falle des Absatzes 1 Satz 2 auf den Umfang , den die Hauptverbindlichkeit bei dem Ablauf der bestimmten Zeit hat . | 
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