Fachwort |
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Deutsch | Gesetzesvorschriften | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Gesetzesvorschriften |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2534 Das zehnte Gebot verdoppelt und ergänzt das neunte , das die Begierde des Fleisches betrifft . Es untersagt , fremdes Gut zu begehren , denn daraus gehen Diebstahl , Raub und Betrug hervor , die das siebte Gebot verbietet . Die Begierde der Augen [ Vgl . 1 Joh 2,16 ] führt zu Gewalttätigkeit und Ungerechtigkeit , die durch das fünfte Gebot verboten sind [ Vgl . Mich 2,2 ] . Die Begierde wurzelt , wie die Unkeuschheit , in dem von den drei ersten Gesetzesvorschriften untersagten Götzendienst [ Vgl . Weish 14,12 ] . Das zehnte Gebot betrifft die Absicht des Herzens ; es faßt , zusammen mit dem neunten , alle Vorschriften des Gesetzes zusammen . |
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