kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschBegriffsbestimmungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Begriffsbestimmungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 675c. 3 Die Begriffsbestimmungen des Kreditwesengesetzes und des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind anzuwenden .