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Fachwort
DeutschUnterhaltspflichtig Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Unterhaltspflichtig
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1603. 1 Unterhaltspflichtig ist nicht , wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist , ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren .