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Fachwort
DeutschReligionsunterricht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Religionsunterricht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 7. 2 Die Erziehungsberechtigten haben das Recht , über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen .
GG 7. 3 Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach . Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt . Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden , Religionsunterricht zu erteilen .