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Fachwort
DeutschReiseerfordernissen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Reiseerfordernissen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 651b. 1 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen , dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt . Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen , wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen .