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Fachwort
DeutschRechtsverhältnisses Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Rechtsverhältnisses
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 99. 3 Früchte sind auch die Erträge , welche eine Sache oder ein Recht vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt .
BGB 168 Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis . Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich , sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt . Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs . 1 entsprechende Anwendung .
BGB 576b. 1 Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen , so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend , wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt , mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt .
BGB 1157 Eine Einrede , die dem Eigentümer auf Grund eines zwischen ihm und dem bisherigen Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnisses gegen die Hypothek zusteht , kann auch dem neuen Gläubiger entgegengesetzt werden . Die Vorschriften der §§ 892 , 894 bis 899 , 1140 gelten auch für diese Einrede .