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Fachwort
DeutschMinisterpräsidenten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Min|ist|erpräs|id|enten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 115i. 2 Maßnahmen nach Absatz 1 können durch die Bundesregierung , im Verhältnis zu Landesbehörden und nachgeordneten Bundesbehörden auch durch die Ministerpräsidenten der Länder , jederzeit aufgehoben werden .