| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Familienmitgliedern | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Familienmitgliedern | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2199 Das vierte Gebot wendet sich ausdrücklich an die Kinder und betrifft ihre Beziehungen zu Vater und ‘Mutter , denn diese ist die grundlegendste aller Beziehungen . Es schließt auch die Verwandtschaftsbeziehungen mit den übrigen Familienmitgliedern ein . Es verlangt , den älteren Verwandten und den Vorfahren Ehre , Liebe und Dank zu erweisen . Schließlich erstreckt es sich auch auf die Pflichten der Schüler gegenüber dem Lehrer , der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern , der Untergebenen gegenüber ihren Vorgesetzten , der Bürger gegenüber ihrem Vaterland und gegenüber denen , die es verwalten und regieren . Im weiteren Sinn schließt dieses Gebot auch die Pflichten von Eltern , Vormündern , Lehrern , Vorgesetzten , Behörden und Regierenden mit ein , all jener also , die über andere Menschen oder über eine Gemeinschaft Autorität ausüben . | 
|  | Kte 2201 Die Ehegemeinschaft beruht auf dem Konsens der Gatten , ihrem gegenseitigen Einverständnis . Ehe und Familie sind auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hinge ordne [ Vgl . Dtn 5,16. ] . Die Liebe der Gatten und die Zeugung von Kindern lassen zwischen den Familienmitgliedern persönliche Beziehungen und grundlegende Verantwortung entstehen . | 
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