Fachwort |
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Deutsch | Erfahrungsaustausch | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Erfahrungsaustausch |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 1908f. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden , wenn er gewährleistet , dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen , weiterbilden und gegen Schäden , die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können , angemessen versichern wird , 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht , diese in ihre Aufgaben einführt , fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät , 2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert , 3. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht . |
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