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Kte 405 Obwohl einem jeden eigen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1513. ] , hat die Erbsünde bei keinem Nachkommen Adams den Charakter einer persönlichen Schuld . Der Mensch ermangelt der ursprünglichen Heiligkeit und Gerechtigkeit , aber die menschliche Natur ist nicht durch und durch verdorben , wohl aber in ihren natürlichen Kräften verletzt . Sie ist der Verstandesschwäche , dem Leiden und der Herrschaft des Todes unterworfen und zur Sünde geneigt ; diese Neigung zum Bösen wird Konkupiszenz genannt . Indem die Taufe das Gnadenleben Christi spendet , tilgt sie die Erbsünde und richtet den Menschen wieder auf Gott aus , aber die Folgen für die Natur , die geschwächt und zum Bösen geneigt ist , verbleiben im Menschen und verpflichten ihn zum geistlichen Kampf .