kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschNachbargrundstücks Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nachbargrundstücks
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 909 Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden , dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert , es sei denn , dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist .
BGB 910. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches , die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind , abschneiden und behalten . Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen , wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt .
BGB 913. 1 Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten .
BGB 919. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen , dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und , wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist , zur Wiederherstellung mitwirkt .