kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Nachbargrundstücks
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Nachbargrundstücks
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 909 Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden , dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert , es sei denn , dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist .
BGB 910. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches , die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind , abschneiden und behalten . Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen , wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt .
BGB 913. 1 Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten .
BGB 919. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen , dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und , wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist , zur Wiederherstellung mitwirkt .