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Fachwort
DeutschEigenverantwortung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Eigenverantwortung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
GG 28. 2 Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein , alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln . Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung . Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung ; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle .