kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschBeeinträchtigungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Beeinträchtigungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 12 Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt , dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht , so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen . Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen , so kann er auf Unterlassung klagen .
BGB 1004. 1 Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt , so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen . Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen , so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen .