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Ausschlagungsfrist
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
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Trennung:
Ausschlagungsfrist
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
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§ 1944 Ausschlagungsfrist
BGB 1945. 3 Ein Bevollmächtigter bedarf einer öffentlich beglaubigten Vollmacht . Die Vollmacht muss der Erklärung beigefügt oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgebracht werden .
BGB 1952. 2 Stirbt der Erbe vor dem Ablauf der Ausschlagungsfrist , so endigt die Frist nicht vor dem Ablauf der für die Erbschaft des Erben vorgeschriebenen Ausschlagungsfrist .
BGB 1956 Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden .