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Fachwort
DeutschÄnderungsvorlagen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Änderungsvorlagen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 110. 3 Die Gesetzesvorlage nach Absatz 2 Satz 1 sowie Vorlagen zur Änderung des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplanes werden gleichzeitig mit der Zuleitung an den Bundesrat beim Bundestage eingebracht ; der Bundesrat ist berechtigt , innerhalb von sechs Wochen , bei Änderungsvorlagen innerhalb von drei Wochen , zu den Vorlagen Stellung zu nehmen .