Fachwort |
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Deutsch | verfassungswidrig | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | verfassungswidrig |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| GG 21. 2 Parteien , die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen , die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden , sind verfassungswidrig . Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht . |
| GG 26. 1 Handlungen , die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden , das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören , insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten , sind verfassungswidrig . Sie sind unter Strafe zu stellen . |
| GG 100. 1 Hält ein Gericht ein Gesetz , auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt , für verfassungswidrig , so ist das Verfahren auszusetzen und , wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt , die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes , wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt , die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen . Dies gilt auch , wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt . |
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