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Fachwort
Deutschuneingeschränktes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: uneingeschränktes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 356. 1 Das Widerrufsrecht nach § 355 kann , soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist , beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden . Voraussetzung ist , dass 1. im Verkaufsprospekt eine den Anforderungen des § 360 Abs . 2 entsprechende Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist und 2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte .