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Fachwort
Deutschgegenübergetreten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: gegenübergetreten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 389 Die Aufrechnung bewirkt , dass die Forderungen , soweit sie sich decken , als in dem Zeitpunkt erloschen gelten , in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind .