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Fachwort
Deutschberufsständischen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: berufsständischen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 595. 8 Auf das Recht , die Verlängerung eines Pachtverhältnisses nach den Absätzen 1 bis 7 zu verlangen , kann nur verzichtet werden , wenn der Verzicht zur Beilegung eines Pachtstreits vor Gericht oder vor einer berufsständischen Pachtschlichtungsstelle erklärt wird . Eine Vereinbarung , dass einem Vertragsteil besondere Nachteile oder besondere Vorteile erwachsen sollen , wenn er die Rechte nach den Absätzen 1 bis 7 ausübt oder nicht ausübt , ist unwirksam .
BGB 1587 Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In - oder Ausland bestehenden Anrechten statt , insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung , aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung , aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters - und Invaliditätsvorsorge .