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Fachwort
Deutschaußergewöhnlicher Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: aus|serg|ewöh|nli|cher
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1568. 1 Die Ehe soll nicht geschieden werden , obwohl sie gescheitert ist , wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner , der sie ablehnt , auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde , dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint .
Dan 6,4 Daniel nun zeichnete sich vor den anderen obersten Beamten und den Satrapen aus ; denn in ihm war ein außergewöhnlicher Geist . Der König erwog sogar , ihn zum höchsten Beamten des ganzen Reiches zu machen .