kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Wohnraumförderung
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Wohnraumförderung
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
GG 125c. 2 Die nach Artikel 104a Abs . 4 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung in den Bereichen der Gemeindeverkehrsfinanzierung und der sozialen Wohnraumförderung geschaffenen Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2006 fort . Die im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung für die besonderen Programme nach § 6 Abs . 1 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie die sonstigen nach Artikel 104a Abs . 4 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung geschaffenen Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2019 fort , soweit nicht ein früherer Zeitpunkt für das Außerkrafttreten bestimmt ist oder wird .
GG 143c. 1 Den Ländern stehen ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 für den durch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken und Bildungsplanung sowie für den durch die Abschaffung der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung bedingten Wegfall der Finanzierungsanteile des Bundes jährlich Beträge aus dem Haushalt des Bundes zu . Bis zum 31. Dezember 2013 werden diese Beträge aus dem Durchschnitt der Finanzierungsanteile des Bundes im Referenzzeitraum 2000 bis 2008 ermittelt .