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Fachwort
DeutschVereinsmitglieder Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vereinsmitglieder
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 72 Der Vorstand hat dem Amtsgericht auf dessen Verlangen jederzeit eine schriftliche Bescheinigung über die Zahl der Vereinsmitglieder einzureichen .
BGB 73 Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab , so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und , wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird , von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen .