kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Finanzzuweisungen
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Finanzzuweisungen
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
GG 106. 4 Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer sind neu festzusetzen , wenn sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Bundes und der Länder wesentlich anders entwickelt ; Steuermindereinnahmen , die nach Absatz 3 Satz 5 in die Festsetzung der Umsatzsteueranteile zusätzlich einbezogen werden , bleiben hierbei unberücksichtigt . Werden den Ländern durch Bundesgesetz zusätzliche Ausgaben auferlegt oder Einnahmen entzogen , so kann die Mehrbelastung durch Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , auch mit Finanzzuweisungen des Bundes ausgeglichen werden , wenn sie auf einen kurzen Zeitraum begrenzt ist . In dem Gesetz sind die Grundsätze für die Bemessung dieser Finanzzuweisungen und für ihre Verteilung auf die Länder zu bestimmen .