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Deutsch
Bundesgrenzschutz
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Bundesgrenzschutz
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
GG 12a. 1 Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften , im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden .
GG 87a. 4 Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung , wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs . 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen , Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen . Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen , wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen .
GG 115f. 1 Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfalle , soweit es die Verhältnisse erfordern , 1. den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiete einsetzen ; 2. außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und , wenn sie es für dringlich erachtet , den Landesbehörden Weisungen erteilen und diese Befugnis auf von ihr zu bestimmende Mitglieder der Landesregierungen übertragen .