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Fachwort
DeutschBundesgesetzblatt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bundesgesetzblatt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1587b.* ) Note : This half-sentence is void , by the judgment of the Federal Constitutional Court [ Bundesverfassungsgericht ] of 27 January 1983 ( Federal Law Gazette [ Bundesgesetzblatt ] I p . 375 ) .
GG 0. 1 Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt , daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist . Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat , vertreten durch seine Präsidenten , das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet . Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs . 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht :
GG 82. 2 Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen . Fehlt eine solche Bestimmung , so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft , an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist . § VIII .