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Fachwort
DeutschAbtretungsvertrag Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Abtretungsvertrag
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 82 Wird die Stiftung als rechtsfähig anerkannt , so ist der Stifter verpflichtet , das in dem Stiftungsgeschäft zugesicherte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen . Rechte , zu deren Übertragung der Abtretungsvertrag genügt , gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung über , sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft sich ein anderer Wille des Stifters ergibt .
BGB 1280 Die Verpfändung einer Forderung , zu deren Übertragung der Abtretungsvertrag genügt , ist nur wirksam , wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt .
BGB 1646. 2 Die Vorschriften des Absatzes 1 sind entsprechend anzuwenden , wenn die Eltern mit Mitteln des Kindes ein Recht an Sachen der bezeichneten Art oder ein anderes Recht erwerben , zu dessen Übertragung der Abtretungsvertrag genügt .