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Fachwort
Deutschgleichgestellten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: gleichgestellten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 955. 3 Auf den Eigenbesitz und den ihm gleichgestellten Besitz findet die Vorschrift des § 940 Abs . 2 entsprechende Anwendung .