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Wiedereinräumung
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Wiedereinräumung
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 861. 1 Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen , so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen , welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt .
BGB 869 Wird gegen den Besitzer verbotene Eigenmacht verübt , so stehen die in den §§ 861 , 862 bestimmten Ansprüche auch dem mittelbaren Besitzer zu . Im Falle der Entziehung des Besitzes ist der mittelbare Besitzer berechtigt , die Wiedereinräumung des Besitzes an den bisherigen Besitzer zu verlangen ; kann oder will dieser den Besitz nicht wieder übernehmen , so kann der mittelbare Besitzer verlangen , dass ihm selbst der Besitz eingeräumt wird . Unter der gleichen Voraussetzung kann er im Falle des § 867 verlangen , dass ihm die Aufsuchung und Wegschaffung der Sache gestattet wird .