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Fachwort
DeutschWidersprechenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Widersprechenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 899. 2 Die Eintragung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund einer Bewilligung desjenigen , dessen Recht durch die Berichtigung des Grundbuchs betroffen wird . Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich , dass eine Gefährdung des Rechts des Widersprechenden glaubhaft gemacht wird .