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Fachwort
DeutschWiderruflichkeit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Widerruflichkeit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 27. 2 Die Bestellung ist jederzeit widerruflich , unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung . Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden , dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt ; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung .
§ 183 Widerruflichkeit der Einwilligung
BGB 658. 2 Auf die Widerruflichkeit kann in der Auslobung verzichtet werden ; ein Verzicht liegt im Zweifel in der Bestimmung einer Frist für die Vornahme der Handlung .