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Fachwort
DeutschVerschwiegenheit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vers|chwie|genh|eit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2469 Die Menschen könnten nicht in Gemeinschaft miteinander leben , wenn sie sich nicht gegenseitig glaubten , als solche , die einander die Wahrheit offenbaren ( Thomas v . A. , s . th . 2-2,109,3 , ad 1 ) . Die Tugend der Wahrhaftigkeit gibt dem anderen , was ihm zusteht . Sie bewahrt die rechte Mitte zwischen dem , was auszusprechen , und dem Geheimnis , das zu halten ist . Dazu gehören Aufrichtigkeit und Verschwiegenheit . Ein Mensch schuldet dem anderen aus Ehrenhaftigkeit die Kundgabe der Wahrheit ( Thomas v . A. , s . th . 2-2 , 109 , 3 ) .
Kte 2491 Berufsgeheimnisse - die z . B . Politiker , Militärangehörige , Ärzte und Juristen bewahren müssen - oder vertrauliche Mitteilungen , die unter dem Siegel der Verschwiegenheit gemacht wurden , dürfen nicht verraten werden , außer wenn der Sonderfall eintritt , daß die Bewahrung des Geheimnisses dem , der es anvertraut , oder dem , dem es anvertraut wird , oder einem Dritten einen sehr großen Schaden zufügen würde , der sich nur durch die Verbreitung der Wahrheit verhüten läßt . Private Informationen , die für andere nachteilig sind , dürfen selbst dann , wenn sie nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut wurden , nicht ohne einen entsprechend wichtigen Grund weiterverbreitet werden .