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Fachwort
DeutschVermögensschaden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vermögensschaden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 253. 1 Wegen eines Schadens , der nicht Vermögensschaden ist , kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden .
BGB 253. 2 Ist wegen einer Verletzung des Körpers , der Gesundheit , der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten , kann auch wegen des Schadens , der nicht Vermögensschaden ist , eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden .