| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Schadensersatzes | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Schadensersatzes | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes | 
|  | BGB 284 Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen , die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte , es sei denn , deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden . | 
|  | BGB 338 Wird die von dem Geber geschuldete Leistung infolge eines Umstands , den er zu vertreten hat , unmöglich oder verschuldet der Geber die Wiederaufhebung des Vertrags , so ist der Empfänger berechtigt , die Draufgabe zu behalten . Verlangt der Empfänger Schadensersatz wegen Nichterfüllung , so ist die Draufgabe im Zweifel anzurechnen oder , wenn dies nicht geschehen kann , bei der Leistung des Schadensersatzes zurückzugeben . | 
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