Fachwort |
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Deutsch | Schadensersatzes | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Schadensersatzes |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes |
| BGB 284 Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen , die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte , es sei denn , deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden . |
| BGB 338 Wird die von dem Geber geschuldete Leistung infolge eines Umstands , den er zu vertreten hat , unmöglich oder verschuldet der Geber die Wiederaufhebung des Vertrags , so ist der Empfänger berechtigt , die Draufgabe zu behalten . Verlangt der Empfänger Schadensersatz wegen Nichterfüllung , so ist die Draufgabe im Zweifel anzurechnen oder , wenn dies nicht geschehen kann , bei der Leistung des Schadensersatzes zurückzugeben . |
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