kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschReisebestätigung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Reisebestätigung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 651a. 3 Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Urkunde über den Reisevertrag ( Reisebestätigung ) zur Verfügung zu stellen . Die Reisebestätigung und ein Prospekt , den der Reiseveranstalter zur Verfügung stellt , müssen die in der Rechtsverordnung nach Artikel 238 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Angaben enthalten .