| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Gleichgültigkeit | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Glei|chg|ült|ig|keit | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2094 Man kann auf verschiedene Weise gegen die Liebe zu Gott sündigen . Gleichgültigkeit versäumt es oder weigert sich , an die Liebe Gottes zu denken ; sie verkennt deren zuvorkommendes Wesen und leugnet ihre Kraft . Undankbarkeit unterläßt es oder weigert sich , die Liebe Gottes dankbar anzuerkennen und in Gegenliebe zu erwidern . Lauheit zögert oder unterläßt , die göttliche Liebe zu erwidern ; in ihr kann die Weigerung liegen , sich dieser Liebe auszuliefern . Überdruß an geistlichen Dingen [ acedia ] oder geistige Trägheit kann so weit gehen , daß man die von Gott kommende Freude verschmäht und das göttliche Gut verabscheut . Haß gegen Gott entspringt dem Stolz . Er widersetzt sich der Liebe Gottes , dessen Güte er leugnet und den er vorgeblich deswegen verwünscht , weil Gott die Sünden verbietet und Strafen verhängt . | 
|  | Kte 2128 Im Agnostizismus kann zuweilen ein gewisses Suchen nach Gott liegen ; er kann aber auch auf Gleichgültigkeit beruhen , auf einer Flucht vor der letzten Daseinsfrage und einer Trägheit des Gewissens . Allzuoft kommt der Agnostizismus dem praktischen Atheismus gleich . | 
|  | BGB 1748. 2 Wegen Gleichgültigkeit , die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist , darf die Einwilligung nicht ersetzt werden , bevor der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer Ersetzung belehrt und nach Maßgabe des § 51 Abs . 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch beraten worden ist und seit der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind ; in der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen . Der Belehrung bedarf es nicht , wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte ; in diesem Falle beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung und Beratung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts . Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab . | 
|  | Kte 29 Diese innigste und lebenskräftige Verbindung mit Gott ( GS 19,1 ) kann jedoch vom Menschen vergessen , verkannt , ja ausdrücklich zurückgewiesen werden . Solche Haltungen können verschiedenste Ursachen haben [ Vgl . GS 19-21. ] : Auflehnung gegen das Übel in der Welt , religiöse Unwissenheit oder Gleichgültigkeit , irdische Sorgen und Reichtum[Vgl . Mt 13,22. ] , schlechtes Beispiel der Gläubigen , religionsfeindliche Denkströmungen und schließlich die Neigung des sündigen Menschen , sich aus Angst vor Gott zu verbergen [ Vgl . Gen 3,8-10. ]und vor dem Ruf des Herrn zu fliehen [ Vgl . Jona 1,3 ] . | 
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