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Fachwort
DeutschGeschäftsfähiger Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Geschäftsfähiger
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger
§ 1411 Eheverträge beschränkt Geschäftsfähiger und Geschäftsunfähiger
BGB 1903. 2 Ein Einwilligungsvorbehalt kann sich nicht erstrecken auf Willenserklärungen , die auf Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft gerichtet sind , auf Verfügungen von Todes wegen und auf Willenserklärungen , zu denen ein beschränkt Geschäftsfähiger nach den Vorschriften des Buches vier und fünf nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters bedarf .